Fördermöglichkeiten für private Modernisierungsmaßnahmen im Fördergebiet „Stadtkern II Selters“

Im Rahmen des Bund–Länder–Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals: Stadtumbau“), können im Stadtkern von Selters seit Oktober 2022 auch private Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Für die Stadt Selters gilt der Förderzeitraum zunächst noch bis 2028.

Die Sanierung Ihres Gebäudes kann bezuschusst werden, wenn Ihr Anwesen innerhalb des Förder- bzw. Sanierungsgebietes liegt. Es muss sich dabei um eine umfassende Maßnahme handeln, die sich an den Zielen der Sanierung orientiert. Einzelgewerke, wie z.B. der Einbau von neuen Fenstern oder ein Fassadenanstrich sind nur dann förderfähig, wenn sie Teil einer durchgreifenden Gesamtmaßnahme sind. Die Förderung einer privaten Maßnahme kann gemäß der von der Stadt beschlossenen Modernisierungsrichtlinie bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (jedoch höchstens 35.000 €) betragen. Die Förderung eines privaten Vorhabens ist immer vom Einzelfall abhängig.

Wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde, ist eine Bezuschussung nicht mehr möglich! Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadt informieren, bevor Sie einen Bauantrag stellen oder gar mit Modernisierungsmaßnahmen beginnen! Erst wenn die zuständigen Gremien der Förderung zugestimmt und Sie mit der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen.

Unabhängig von der direkten finanziellen Förderung kann ggf. im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eine erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §7h Ein¬kommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden. Die Stadt stellt dazu nach Fertigstellung der Maßnahme eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Auch hierzu ist der Ab¬schluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt vor Beginn des Vorhabens erforderlich.

Die 10 Schritte einer Modernisierung

  1. Information an die Verbandsgemeindeverwaltung über die geplante Maßnahme
  2. Ortstermin mit dem Sanierungsberatungsbüro der Stadt, WSW & Partner
  3. Planung, Kostenschätzung oder Angebote erstellen und bei WSW & Partner einreichen
  4. Prüfung der Förderfähigkeit durch Sanierungsberatungsbüro WSW & Partner
  5. Zustimmung des Stadtrats und (ggf.) von Behörden
  6. Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt
  7. Durchführung der Sanierungsmaßnahme
  8. Abruf der Fördermittel anhand von Kostennachweisen
  9. Prüfung durch Sanierungsberatungsbüro WSW & Partner
  10. Auszahlung der Fördermittel (ggf. Ausstellen einer Steuerbescheinigung)

Auf die Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch! Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Ihre Ansprechpartner:

Stadt Selters:
Herr Stadtürgermeister Jung
02626/92 50 65
rolf.jung@stadt-selters.de

Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Selters
Herr Wahler
02626 / 764211
frank.wahler@selters-ww.de

Sanierungsberater:
WSW & Partner:, Herr Bökenbrink
0631 / 3423-0
cboekenbrink@wsw-partner.de