Bewerbungsverfahren zum Verkauf stadteigener Grundstücke für eine Reihenhausbebauung im Neubaugebiet „Am Sonnenbach“

Die Stadt Selters schafft mit dem Neubaugebiet „Am Sonnenbach“ ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier mit Nachbarschaftszentrum am nordwestlichen Stadtrand. Im Fokus des Quartiers stehen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung mit Grünräumen, naturnahen Entwässerungssystemen sowie lokaler Energieerzeugung und Nutzung regenerativer Energien. Die Versorgung aller Haushalte im Neubaugebiet erfolgt zur Vermeidung von Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser mit einem „Kalten Nahwärmenetz“. Über die Kaufverträge wird ein Anschluss- und Benutzungszwang geregelt. Netzbetreiber sind die Verbandsgemeindewerke Selters.

Je Reihenhaus ist eine Wohneinheit mit zwei Vollgeschossen zulässig.

Hier finden Sie einen Lageplan mit den im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zu veräußernden Grundstücken (Nummerierung 41-55), den Bebauungsplan „Am Sonnenbach“ und weitere Informationen zum Neubaugebiet und dem städtischen Umfeld.

Die Stadt Selters strebt den Verkauf aller für eine Reihenhausbebauung vorgesehenen Grundstücke an einen Bewerber an. Es können aber auch Bewerbungen für einzelne der vier Reihenhausblöcke (Block Nr. 41-45, Nr. 46-48, Nr. 49 – 51 und Nr. 52 bis 55) eingereicht werden. Bewerbungen auf einzelne Grundstücke innerhalb der Blöcke sind nicht möglich.

Die Stadt Selters legt den Verkaufspreis fest. Dieser wird derzeit auf ca. 196,- €/m² Grundstückfläche geschätzt. Der endgültige Verkaufspreis hängt von den tatsächlichen Kosten der noch laufenden Erschließung ab.

Für die Stadt Selters hat die städtebauliche Gestaltung des Projektes eine besondere Bedeutung. Aus diesem Grund wird ein zweistufiges Bewerbungsverfahren durchgeführt.

In der ersten Stufe haben Interessenten Gelegenheit, bis einschließlich 29. April 2024 der Stadt Selters, Rheinstraße 22, 56242 Selters, schriftlich ihr grundsätzliches Interesse am Erwerb eines, mehrerer oder aller Reihenhausblöcke mit einer Kurzbeschreibung zu bekunden

In der zweiten Stufe ist sodann bis zum 24. Mai 2024 eine verbindliche Bewerbung mit einem Konzept vorzulegen, sowie einer schriftlichen Erklärung, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einen Kaufvertrag mit Bauverpflichtung mit der Stadt Selters abzuschließen. Die Konzeption soll eine klimagerechte Flächenentwicklung und die Nutzung möglichst klimaschonender Baustoffe beinhalten, so dass neben der gestalterischen Qualität auch Ökologie und Nachhaltigkeitsaspekte zu beachten sind. Es ist eine skizzenhafte Darstellung des Vorhabens mit Ansichten und einer Erläuterung vorzulegen.

Kosten, die den Bewerbern im Interessenbekundungs- und Bewerbungsverfahren entstehen, werden von der Stadt Selters nicht erstattet. Im Interessenbekundungsverfahren soll für die Reihenhausbebauung ein Gebäudebild unter städtebaulichen Gesichtspunkten vorgesehen werden.

Die Grundstücke werden mit der Auflage veräußert, die Bebauung entsprechend den vorgelegten Konzepten innerhalb von vier Jahren nach Erwerb zu realisieren. Mit der Bewerbung können Referenzprojekte aus den vergangenen sechs Jahren vorgelegt werden. Der Stadtrat Selters berät und beschließt über die eingereichten Bewerbungen.

Als Ansprechpartner für Fragen stehen Ihnen Herr Stadtbürgermeister Rolf Jung Rolf, Rheinstraße 22, 56242 Selters, Tel.: 02626-925065-25, rolf.jung@stadt-selters.de und Frau Lorena Fries, Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Tel. 02626-76496, lorena.fries@selters-ww.de , gerne zur Verfügung.